Campus Weißensee
Bebauungsplan und Untersuchungen
Vorentwurf des Bebauungsplans 3-74, Planzeichnung: Jahn, Mack & Partner
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat am 18. März 2020 beschlossen, für die Fläche des Campus Weißensee einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 3-74 aufzustellen.
Der Bebauungsplan gibt dem Masterplan den notwendigen baurechtlichen Rahmen. Er soll dessen Umsetzung ermöglichen, aber auch Spielräume für sich zukünftig ändernde Anforderungen zulassen.
Derzeit liegt ein Vorentwurf vor. Im März 2021 waren die Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange aufgerufen, dazu Stellung zu nehmen.
Der Vorentwurf setzt als Nutzungsart ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Hochschulcampus“ fest. Neben den Hochschulnutzungen sind in einem Baukörper mittig an der Straße am Steinberg (SO2) auch hochschulnahe Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe und in zwei nordöstlichen Baukörpern (SO3) auch studentisches Wohnen zulässig. Es ist eine vier- bis fünfgeschossige Bebauung erlaubt.
Derzeit werden die potenziellen Auswirkungen des Bebauungsplans genau und gutachterlich untersucht. Erstellt werden u. a. eine verkehrliche und eine schalltechnische Untersuchung, ein Bodengutachten, ein Konzept für den Umgang mit Regenwasser sowie ein Konzept für Klimaneutralität und Kreislaufwirtschaft. Anhand aller Untersuchungsergebnisse und verschiedenen Äußerungen zum Vorentwurf wird dieser überarbeitet. Voraussichtlich Ende 2022 sind die Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange dann erneut aufgerufen, zum Entwurf Stellung zu nehmen. Mitte 2023 soll der Bebauungsplan festgesetzt werden.
Untersuchungen
Die Ergebnisse weiterer Untersuchungen werden hier zur Verfügung gestellt, sobald sie vorliegen.
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