Förderung Eigentumserwerb für Selbstnutzer

Berlin Am Friedrichshain

Mieterhaushalte mit begrenztem Einkommen, deren Wohnung in eine Eigentumswohnungsumgewandelt wurde, werden beim Erwerb ihrer Wohnung bei der Finanzierung anteilig vom Land Berlin durch ein zinsloses Eigenkapitalersatz-Darlehen unterstützt. Das Darlehen kann nachrangig besichert werden, sodass im Rahmen der erforderlichen Gesamtfinanzierung des Kaufs weitere Darlehen in besser gesicherten Beleihungsräumen (mit vergleichsweise günstigen Konditionen) realisiert werden können.

Die Förderkonditionen sind in den Eigenkapitalersatzdarlehen-Vorschriften bestimmt. Wesentliche Punkte der Förderung sind:

  • Berechtigt sind Mieterhaushalte,
    • die zum Zeitpunkt der Umwandlung der Wohnung in eine Eigentumswohnung die Wohnung bereits gemietet haben,
    • deren einem Haushaltseinkommen nicht 180 % der Einkommensgrenzen des Bundes (§ 9 Abs. 2 WoFG Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) ) überschreitet sowie
    • die eigene Mittel (ohne Eigenkapitalersatzdarlehen) von mindestens 2,5 % der Gesamtkosten einbringen.
  • Das nachrangige Förderdarlehen hat
    • einem Darlehensumfang von mindestens 10.000 EUR bis höchstens 40.000 EUR, zzgl. 10.000 EUR je haushaltszugehörigem Kind unter 18 Jahren (bis höchstens 25 % der Gesamtkosten);
    • eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren, darunter zinslos bis zu 20 Jahre und anschließender Verzinsung innerhalb der Laufzeit zu marktüblichen Konditionen;
    • eine Tilgung von mindestens 2 Prozent mit bis zu fünf tilgungsfreien Anfangsjahren.
  • Das Förderdarlehen ist kombinierbar mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen der KfW oder der Investitionsbank Berlin (IBB).
  • Bei Aufgabe der Selbstnutzung innerhalb der Laufzeit (Verkauf / Vermietung) erfolgt die Fortführung des Darlehens zu normalen Kapitalmarktkonditionen.
  • Innerhalb der Laufzeit ist ein Vorkaufsrechts des Landes Berlin einzuräumen.

Das Eigenkapitalersatz-Darlehen wird durch die Investitionsbank Berlin (IBB), Bundesallee 210, 10719 Berlin, Telefon: (030) 2125 – 0 bearbeitet und vergeben.

Die Einhaltung der Einkommensgrenzen ist über eine vom zuständigen Wohnungsamt erteilte Einkommensbescheinigung nach § 9 Abs. 2 WoFG oder einen gültigen Wohnberechtigungsschein nachzuweisen; eine Orientierung, ob das persönliche Einkommen maximal 180 % der Einkommensgrenzen des Bundes entspricht, kann mittels des Wohnberechtigungsschein-Rechners gewonnen werden.

  • Verwaltungsvorschriften über Eigenkapitalersatzdarlehen für Mieterhaushalte umgewandelter Wohnungen

    Eigenkapitalersatzdarlehen-Vorschriften

    PDF-Dokument (1.1 MB) - Stand: 20. März 2020