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WohnungsneubauFörderung des Neubaus von Wohnraum für soziale TrägerSIWA-Programmteil "Experimenteller Geschosswohnungsbau"![]() Foto: © photo 5000 - Fotolia.com
ProjektaufrufDie beständig angespannte Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt führt insbesondere für Menschen, die aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen auf dauerhafte oder zeitweise Unterstützung und Betreuung angewiesen sind, zu Versorgungsproblemen. Unter anderem auch da soziale Träger zunehmend Schwierigkeiten haben, ausreichend ambulante Wohnangebote für ihre Klienten vorzuhalten.Das Land Berlin fördert deshalb den Bau von Gemeinschaftswohnungen für soziale Träger oder deren Erwerb in schlüsselfertigen Neubauprojekten. Im Rahmen eines Projektaufrufs sind sowohl anerkannte soziale Träger, die neuen Wohnraum schaffen wollen, als auch sonstige Vorhabenträger, die bei der Errichtung von Wohnraum mit anerkannten sozialen Trägern kooperieren, aufgerufen, Vorschläge für förderfähige Vorhaben in Berlin einzureichen. Aus den Restmitteln des seinerzeit im SIWA eingerichteten Programmteils "Experimenteller Geschosswohnungsbau (preiswertes Segment)" stehen 3,5 Millionen EUR für die Förderung des Baus von Gemeinschaftswohnungen für soziale Träger oder deren Erwerb in schlüsselfertigen Neubauobjekten zur Verfügung. Eckpunkte
VerfahrenAnträge auf Förderung sind frühzeitig (vor Baubeginn oder vor dem Erwerb von schlüsselfertigen Neubauwohnungen) bei der für Stadtentwicklung und Wohnen zuständigen Senatsverwaltung zu stellen. Ein aus Fachleuten zusammengesetztes Gremium bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der jeweils für Gesundheit/Pflege, für Jugend sowie für das Soziale zuständigen Senatsverwaltungen beurteilt unter Vorsitz der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen die Vorhaben auf ihre Förderfähigkeit und entscheidet über die Aufnahme in das Förderprogramm. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt daraufhin durch die Investitionsbank Berlin (IBB), die diese danach dem Bewilligungsausschuss zur Entscheidung vorlegt.Nach positiver Entscheidung des Bewilligungsausschusses schließt die IBB im Auftrag des Landes Berlin mit dem Förderempfänger den Fördervertrag, in dem die Rechte und Pflichten aus der Förderung im Einzelnen geregelt werden. Download
Verwaltungsvorschriften
Verwaltungsvorschriften für die Durchführung eines Projektaufrufs zur Förderung des Neubaus von Wohnraum für soziale Träger Kontakt
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Fehrbelliner Platz 4 10707 Berlin Laureen Hünig IV A 29 Tel.: 030 90139-4761 E-Mail: laureen.huenig@sensw.berlin.de |
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