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Berliner WohnungsmarktEigentümerstruktur in Berlin (2021)![]() Wohnbebauung im Märkischen Viertel, 2016; Quelle: SenStadtBauWohn / Philipp Eder
Eigentumskonzentration Berlin 2021
Einzeleigentümerinnen und -eigentümer (natürliche Personen) Juristische Personen (des privaten Rechts) Städtische Wohnungsbaugesellschaften Genossenschaften Gemeinwohlorientierte EigentümerInnen Vor dem Hintergrund der Intransparenz der Eigentümerlandschaft auf dem Berliner Wohnungsmarkt wurde in SenSW eine Untersuchung des Berliner Liegenschaftskatasters angeregt. Verlässliche Aussagen zur Eigentümerschaft können bisher nur zum Anteil der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft und der Genossenschaften getroffen werden. Es wird ein allgemeines Interesse gesehen, aus einem Blickwinkel der Wohnungsmarktbeobachtung heraus dieses Feld aufzuhellen und herauszufinden, wie hoch u.a. der Anteil von natürlichen Personen, Personengesellschaften und institutionellen Anlegern bzw. ausländischen EigentümerInnen ist. Je nach räumlicher Betrachtungstiefe (Bezirk, Gesamtstadt, LOR) ließen sich daraus auch wohnungspolitische Strategien für Teilbereiche unserer Stadt ableiten. Auch wären mit Blick auf ein mögliches Aufwertungspotential wichtige Erkenntnisse in Vorbereitung von sozialen oder städtebaulichen Erhaltungsverordnungen zu erwarten. Folgende Besonderheiten bzw. Einschränkungen bei der Interpretation der Daten sind jedoch zu beachten:
Seitenanfang Eigentumskonzentration Berlin 2021 – Einzeleigentümerinnen und -eigentümer (natürliche Personen)In der Mehrzahl der 541 in die Auswertung einbezogen Planungsräumen steht der Grund und Boden im Eigentum von natürlichen Personen bzw. Einzeleigentümerinnen- und eigentümern (269 Planungsräume Eigentümeranteil > 60%). In 40 Planungsräumen beträgt der Anteil von natürlichen Personen bzw. Einzeleigentümerinnen- und eigentümern weniger als 10%.Die Planungsräume mit dem höchsten bzw. niedrigsten Anteil lauten wie folgt:
Seitenanfang Eigentumskonzentration Berlin 2021 – Juristische Personen (des privaten Rechts)Die Verteilung von Grund und Boden im Eigentum von juristischen Personen ist generell als normalverteilt anzusehen. In ungefähr 50% der Planungsräume besitzen juristische Personen mehr als 50% des Grund und Bodens und in der anderen Hälfte weniger als 50%. Die Planungsräume mit dem höchsten bzw. niedrigsten Anteil lauten wie folgt:
Seitenanfang Eigentumskonzentration Berlin 2021 – Städtische WohnungsbaugesellschaftenDie Verteilung von Grund und Boden im Eigentum der Städtischen Wohnungsbaugesellschaften ist generell als ungleichmäßig verteilt anzusehen. In nur 20 Planungsräumen verfügen die städtischen Wohnungsbaugesellschaften über einen Anteil von mehr als 60% an Grund und Boden. In der überwiegenden Mehrzahl der Planungsräume beträgt der Anteil an Grund und Boden unter 10%. Die Planungsräume mit dem höchsten bzw. niedrigsten Anteil lauten wie folgt:
Seitenanfang Eigentumskonzentration Berlin 2021 – GenossenschaftenDie Verteilung von Grund und Boden im Eigentum der Genossenschaften ist analog der städtischen Wohnungsbaugesellschaften generell als ungleichverteilt anzusehen. In nur 4 Planungsräumen verfügen die Genossenschaften über einen Anteil von mehr als 60% an Grund und Boden.In der überwiegenden Mehrzahl der Planungsräume beträgt der Anteil an Grund und Boden unter 10%. Die Planungsräume mit dem höchsten bzw. niedrigsten Anteil lauten wie folgt:
Seitenanfang Eigentumskonzentration Berlin 2021 – Gemeinwohlorientierte EigentümerInnenNeben städtischen Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften wurden die Eigentümerarten aus dem Liegenschaftskataster "Kirche", "Bund", "Anderes Bundesland" und "Land Berlin" in die Kategorie "Gemeinwohlorientierte EigentümerInnen" einbezogen. In 54 Planungsräumen verfügen die gemeinwohlorientierten EigentümerInnen über einen Anteil von mehr als 60% an Grund und Boden. In 97 Planungsräumen über einen Anteil von mehr als 40%. In der überwiegenden Mehrzahl der Planungsräume beträgt der Anteil an Grund und Boden jedoch unter 40%. Die Planungsräume mit dem höchsten bzw. niedrigsten Anteil lauten wie folgt:
Die Auswertung zeigt, dass gemeinwohlorientierte EigentümerInnen vorwiegend in den Großsiedlungen anzutreffen sind. Im Rahmen der Kulissen der Städtebauförderung bzw. im neuen Großsiedlungsprogramm (siehe auch Stärkung Berliner Großsiedlungen) wird dem Sachverhalt Rechnung getragen. Außerdem zeigt die Auswertung auf, dass die im Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030 formulierte Zielstellung der Erhöhung des gemeinwohlorientierten Wohnungsbestands auch und besonders in der räumlichen Verteilung über die Stadt zu verfolgen ist, um in möglichst vielen Stadtteilen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Seitenanfang |