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Naturschutz in Berlin

Artenschutz


Kein Themenbereich des Naturschutzes ist fachlich und rechtlich so kompliziert wie der Artenschutz. Fachlich liegt dies an der immensen Zahl von Tier- und Pflanzenarten auf der Erde: Über eine Million hiervon sind bereits wissenschaftlich beschrieben, und die tatsächliche Zahl liegt eher bei geschätzten 10 Millionen. Jede einzelne Art ist eine einmalige Form von Leben auf dieser Erde, und ihr Aussterben ist unumkehrbar.

Aufgrund der globalen Verflechtungen - Tier- und Pflanzenarten breiten sich aus oder wandern, sie werden verschleppt und gehandelt - hat man frühzeitig erkannt, dass zur Erhaltung der Artenvielfalt globales Handeln notwendig ist. Entsprechend gibt es mittlerweile viele Rechtsgrundlagen für den Artenschutz im Völkerrecht, im EG-Recht, auf bundesdeutscher Ebene und (noch) auf Ebene des Bundeslandes Berlin. Diese Verschachtelungen, aber auch die detaillierten Regelungen zum Handelartenschutz machen diesen Themenbereich rechtlich so kompliziert.

Wichtige Aspekte des Artenschutzes werden auf den Folgeseiten behandelt.
 


 
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