Vordrucke der Berliner Bauaufsicht
Für die nicht verfahrensfreien Vorhaben nach der Bauordnung für Berlin finden Bauwillige hier die erforderlichen Vordrucke der Berliner Bauaufsicht. Die Vordrucke sind aufgrund § 1 Abs. 4 der Bauverfahrensverordnung verbindlich und für bauaufsichtliche Verfahren zu verwenden.
Sollte für Ihr spezielles Anliegen kein Formular vorhanden sein, werden Ihre formlosen Dokumente gern entgegengenommen. (Dies gilt insbesondere für: Bau- und Betriebsbeschreibungen, Anträge auf Abgeschlossenheitsbescheinigung u.a.)
Bauaufsichtsbehörden und Prüfingenieure finden hier außerdem Vordrucke für die interne Bearbeitung, wenn dies nicht formlos zugelassen ist.
Die Bauaufsichtsbehörden können momentan noch keine Unterlagen Online mit elektronischer Signatur entgegennehmen. Die Vordrucke sind handschriftlich zu unterzeichnen.
Hinweis:
Bitte beachten Sie die Informationen zum pdf-Format für Formulare! mehr
Vordrucke für die Prüfung Bautechnischer
Nachweise durch Prüfingenieure werden i. d. R. im Word-Format bereitbestellt.
Wir sind bemüht, "fremde" Vordrucke anderer Behörden und Dienststellen, die von Bauherren im Baugenehmigungs- oder Zustimmungsverfahren regelmäßig vorgelegt werden müssen, aufzulisten und entsprechend zu verbinden. Diese finden Sie unter der Rubrik Baunebenrecht. Die Aufstellung erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir bitten um Verständnis.
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Eine Haftung für Schäden, die sich aus der Verwendung der Informationen und Daten ergeben, ist durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ausgeschlossen.
Die unveränderte und kostenlose Weitergabe unserer Vordrucke an Bauherren, Architekten und sonstige Interessierte ist erlaubt. Die datentechnische Aufbereitung zum Zwecke des gewerblichen Vertriebes bedarf der Anzeige gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Referat VI D - Oberste Bauaufsicht. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Sollten Sie Anregungen und Wünsche zu unseren Vordrucken haben, so sind diese jederzeit willkommen. Wenden Sie sich dann bitte an die unten angegebene Kontaktadresse.
Die folgende Sortierung wurde entsprechend der Zuständigkeit vorgenommen, d. h. WER die Vordrucke auszufüllen und zu unterschreiben hat und somit der Absender ist. Zum so genannten "Baunebenrecht" wird diese Sortierung jedoch nicht vorgenommen.
Vordrucke nach § 3 EnEV-DV Bln
sonstige
Erklärung nach § 9 EnEV-DV Bln 2009, (pdf; 48 KB)
Bauaufsicht153
Hinweis:
Die Übergangsregelung nach § 9 EnEV-DV Bln wurde per Verordnung vom 17. Dezember 2010 (GVBl. S. 665) bis zum 30. Juni 2011 verlängert. Bis dahin dürfen noch andere qualifizierte Personen die Aufgaben von Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung wahrnehmen. Das Formular Bauaufsicht 153 gilt sinngemäß bis zum Ablauf dieser Frist.
Formulare für Altverfahren
Statistischer ErhebungsbogenEin Service der Statistikämter des Bundes und der Länder: Erhebungsbogen online ausfüllen und ausdrucken oder einen leeren Erhebungsbogen ausdrucken. Bitte folgen Sie den Erläuterungen.
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Referat VI D - Oberste Bauaufsicht
Württembergische Straße 6
10702 Berlin
E-Mail: bauaufsicht@senstadtum.berlin.de
Tel.: +49 30 90139 (9139)-4362
PC Fax: +49 30 9028-3244 (intern: 928-3244)
Für die Vordrucke des Baunebenrechts zeichnen andere Dienststellen verantwortlich.