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Baukultur
Stadtbild Berlin - Lichtkonzept
Berlin bei Nacht, Foto: Anne Meyer
Grundsätze
Die öffentliche Beleuchtung dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer
- Das Lichtkonzept legt ein angemessenes Lichtniveau und eine gleichmäßige Lichtverteilung, nicht nur für Fahrbahnen, sondern auch für Rad- und Gehwege verbindlich fest.
- Eine gute Wahrnehmbarkeit bei Dunkelheit zu ermöglichen, ist das oberste Ziel der öffentlichen Beleuchtung. Das Lichtkonzept gibt deshalb grundsätzlich eine warmweiße Lichtfarbe für die öffentlich gewidmeten Straßen vor.
- Fußgänger und Radfahrer müssen besonders an Kreuzungen gut erkannt werden. Durch eine zielgerichtete Ausleuchtung der Fußgängerfurten kann hier mehr Sicherheit geschaffen werden.
Prägt das Stadtbild
- Gleichmäßig mit warmweißem Licht beleuchtete Straßen und Plätze verleihen den öffentlichen Räumen der Stadt eine angenehme Lichtatmosphäre.
- Orte besonderer Lichtbedeutung sollen ihre unverwechselbaren Identitäten und spezifischen Qualitäten auch durch besondere Gestaltungen öffentlicher
Beleuchtung ausdrücken.
Ist ökologisch ausgerichtet
- In naturnahen Bereichen wird auf künstliche Beleuchtung verzichtet. Sofern wichtige Wegeverbindungen außerhalb des Straßennetzes zu beleuchten sind,
empfiehlt sich eine Beschränkung auf Orientierungslicht.
- Lampenkörper sollen abgekapselt sein, Lichtabstrahlungen gen Himmel und auf Gewässer sind zu vermeiden.
- In naturnahen Räumen ist eine insektenverträgliche Beleuchtung vorzuziehen.
- Die Umrüstung ineffizienter Leuchten und Lampenbestände und die Elektrifizierung der Gasbeleuchtung tragen dazu bei, CO2-Emmissionen zu reduzieren.
Ist einem verantwortungsvollen Umgang mit den Haushaltmitteln verpflichtet
- Durch die schrittweise Modernisierung überalterter Leuchtenbestände können Energie und damit Kosten gespart werden.
- Die Begrenzung auf ausgewählte Leuchtentypen reduziert Anschaffungs- sowie Lagerhaltungskosten und fördert zugleich stadträumliche Kontinuitäten.
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