Das Landschafts- einschließlich Artenschutzprogramm Berlin formuliert für die Bereiche des Naturhaushaltes, des Biotop- und Artenschutzes, des Landschaftsbildes und der Erholungsnutzung grundsätzliche Ziele und Maßnahmen für eine qualitätvolle Stadtentwicklung.
In der Innenstadt ist eine besondere Form der Sicherung von "grünen Qualitäten" mit der Anwendung des "Biotopflächenfaktors" (BFF) möglich. Er kann in Berlin als Rechtsverordnung in einem Landschaftsplan festgelegt werden.