Hier können Sie herausfinden, ob Sie berechtigt sind, einen Wohnberechtigungsschein (WBS) zu erhalten.
Informationen zu den geltenden Einkommensgrenzen können Sie der
Berliner Mietfibel entnehmen.
Im unteren Anzeigenblock auf der Ergebnisseite ist das Verhältnis Gesamteinkommen / Einkommensgrenze (Einkommensgrenze des Bundes) zu betrachten.
Maßgeblich bei der Berechnung sind die nach der
Verordnung über die Abweichung von den Einkommensgrenzen des § 9 Abs. 2 des Wohnraumförderungsgesetzes vom 06. Dezember 2022 (GVBl. S. 726) in der jeweils geltenden Fassung geltenden Einkommensgrenzen.
Auf der Grundlage des § 9 Abs. 3 WoFG wurde für die Überlassung einer im Land Berlin mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung die in § 9 Abs. 2 WoFG genannte Einkommensgrenze im Rahmen der Förderung um bis zu 80 % vom Hundert angehoben.
Das bedeutet, dass, wenn sich Ihr Einkommen beim Verhältnis Gesamteinkommen / Einkommensgrenze bei bis zu 180 % bewegt, Sie einen Anspruch auf einen WBS haben.
Hinweis
Mit Inkrafttreten der Wohnungsbauförderungsbestimmungen 2023 (WFB 2023) am 30.06.2023 soll ein weiterer kleinerer Teil zukünftig fertiggestellter Sozialwohnungen auch mit einem Einkommen bezogen werden können, das die Einkommensgrenzen aus § 9 Absatz 2 WoFG um bis zu 120 % überschreitet.
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Berliner Einkommensgrenzen
(§ 9 Abs. 2 WoFG
+ 120 %)
in € jährlich |
Einpersonenhaushalt |
26.400 € |
Zweipersonenhaushalt |
39.600 € |
zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person |
9.020 € |
Zuschlag für jedes zum Haushalt gehörende Kind |
1.100 € |
Bitte beachten Sie, dass diese Wohnungen, die im Rahmen der WFB 2023 entstehen, erst noch gebaut werden. Vor diesem Hintergrund wird diese erhöhte Einkommensgrenze in der Wohnberechtigungsschein-Abfrage derzeit nicht berücksichtigt.
Ihre Daten werden automatisch vom Server gelöscht, wenn Sie den "WBS-Rechner" beendet haben. Alle Berechnungsergebnisse beruhen auf Ihren Angaben. Einen Anspruch auf einen WBS lässt sich aus dieser Berechnung nicht ableiten. Auch kann der später von dem für das Wohnen zuständige Amt berechnete Anspruch von dem Ergebnis der Online-Berechnung abweichen.
Informationen zu den benötigten Angaben erhalten Sie durch Anklicken des Hilfebuttons auf jeder Seite.