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Archiv: Ökologisches Bauen - Abgeschlossene ProjekteWohnungsbauvorhaben Weinmeisterhornweg - Angaben zu den ökologischen BausteinenEnergieDie - abweichend vom ursprünglichen Planungskonzept - überwiegend in Massivbauweise ausgeführten Gebäude waren wärmedämmtechnisch auf Niedrigenergiestandard ausgelegt, was vor Inkrafttreten der Wärmeschutzverordnung 1995 einem Energiebedarf von etwa 50 kWh/m² a entsprach. Einen wesentlichen Beitrag dazu sollte bei den Reihenhäusern das Energiegewinnsystem leisten, bestehend aus
Wasser, GrünKompakte Bauweise, Dachbegrünung der Reihenhäuser und geringer Versiegelungsgrad der Freiflächen erlauben eine weitgehende Versickerung des Niederschlagswassers auf dem Grundstück; eine Versickerungsmulde, hinter den Häuserzeilen als Kleinbiotop angelegt, sowie ein offener Straßengraben am Weinmeisterhornweg sammeln das Überschusswasser, sodass auf einen Anschluss an die Regenwasserkanalisation verzichtet werden konnte.Allen Erdgeschosswohnungen sind Mietergärten zugeordnet, die bei den Reihenhäusern 50 m², bei den Torhäusern 80 m² groß sind. Die umgebenden Gemeinschafts- und Grünflächen schließen den Versickerungsteich, einen Spielplatz sowie Pkw-Stellplätze ein. Ein Durchgang zu dem hinter der Siedlung liegenden Kleingartengebiet integriert die Wohnanlage in die Umgebung. Baustoffe, BauweisenGegenüber der ursprünglichen Planung wurden in der Bauausführung verschiedene Vereinfachungen bzw. "Einsparungen" vorgenommen:
Fenster und Außentüren aus Holz mit Wärmeschutzverglasung (1,6 W/m² K). Die Wintergärten in Holzkonstruktion mit Verbundglas wurden später ebenfalls mit Wärmeschutzverglasung (1,3 W/m² K) nachgerüstet. Die 18 cm starken Stahlbetondecken sind mit einer 3 cm dicken Trittschalldämmung und 4 cm Estrich auf Bitumenpappe ausgestattet. Die Kellerdecken haben 5 cm Wärmedämmung, die Dächer sind mit 16 cm (Torhäuser) bzw. 14 cm Mineralwolle (Reihenhäuser) gedämmt. Für die einzelnen Bauteile wurden damit folgende k-Werte erzielt:
Die Baustoffverbote nach den besonderen ökologischen Anforderungen der Wohnungsbauförderungsbestimmungen 1990 (WFB 1990) wurden eingehalten. |