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Presse und AktuellesMonitoring zur Anwendung der Umwandlungsverordnung – Jahresbericht 2019 online verfügbar09.12.20, Pressemitteilung Seit März 2015 ist in Berlin die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in sozialen Erhaltungsgebieten (sog. Milieuschutzgebiete) genehmigungspflichtig. Die Umsetzung der Umwandlungsverordnung durch die Bezirke wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen durch ein Monitoring begleitet. Der Bericht für das Jahr 2019 liegt nun vor. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Genehmigungspflicht nachhaltig dämpfende Wirkungen auf das Umwandlungsgeschehen zeigt. So hat sich der Rückgang von Umwandlungen in den 21 sozialen Erhaltungsgebieten des Jahres 2015 weiter verstetigt: von rund 5.200 Wohnungen im Jahr 2015 auf rund 1.600 Wohnungen im Jahr 2019. Eine vergleichbare Entwicklung zeichnet sich in den zwölf sozialen Erhaltungsgebieten ab, die im Jahr 2016 festgelegt wurden. Hier reduzierten sich die Umwandlungen von rund 2.400 Wohnungen im Jahr 2016 auf 1.500 Wohnungen im Jahr 2019. Zugleich sind in beiden Gebietsgruppen eine Zunahme der Antragsstellungen ab dem zweiten Halbjahr 2019 zu beobachten, die in der Folge zu ansteigenden Umwandlungszahlen führen können. In den weiteren 25 sozialen Erhaltungsgebieten, die ab dem Jahr 2017 festgelegt wurden, sind die Entwicklungen differenzierter. Insgesamt reduzierte sich in den 25 Gebieten die Umwandlungen von rund 2.900 Wohnungen im Jahr 2017 auf 2.300 Wohnungen im Jahr 2019. Das Umwandlungsgeschehen 2019 entspricht in etwa dem des Vorjahres. Die Anzahl der umgewandelten Wohnungen reduzierte sich insgesamt nur geringfügig von rund 12.800 auf 12.700 Wohnungen. Die Reduzierung fand ausschließlich in den sozialen Erhaltungsgebieten statt: von rund 5.500 auf 5.400 Wohnungen. Im verbleibenden Stadtgebiet blieb die Anzahl der Umwandlungen konstant bei rund 7.300 Wohnungen. Sebastian Scheel, Senator für Stadtentwicklung und Wohnen: „Die Umwandlungsverordnung schützt Mieterinnen und Mieter in den 64 Berliner Milieuschutzgebieten vor Verdrängung, deshalb hat der Senat sie im Februar 2020 um weitere fünf Jahre verlängert. Ich begrüße es ausdrücklich, dass die Bezirke seit Anfang 2019 acht neue soziale Erhaltungsgebiete und vier Erweiterungen bestehender Gebiete beschlossen haben. Um Mieterinnen und Mieter künftig noch besser schützen zu können, fordert das Land Berlin seit Jahren die Abschaffung des Ausnahmetatbestandes, auf dessen Grundlage 99 Prozent aller Umwandlungen in den Milieuschutzgebieten genehmigt werden müssen: den Verkauf der Wohnung an die Mieterinnen und Mieter. De facto wurden bei den knapp 23.000 Umwandlungen, die von März 2015 bis Juni 2020 genehmigt wurden, aber gerade einmal 0,26% an die tatsächlichen Mieterinnen und Mieter verkauft. Hier brauchen wir endlich wirksame bundesrechtliche Regelungen. Ich fordere die Bundesregierung daher auf, den Gesetzesvorschlag des BMI nachzuschärfen und den Ausnahmetatbestand ersatzlos zu streichen.“ Weitere Informationen:PressearchivPressestelle
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