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Gebäudeenergiegesetz (GEG)Formulare zur EnEV - Energieeinsparung in GebäudenHinweise zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG)Zu Berliner Umsetzungsvorschriften gilt: Die aufgrund des Energieeinsparungsgesetzes erlassene EnEV-Durchführungsverordnung Berlin (EnEV-DV Bln) vom 18.12.2009 (GVBl. S. 889), zuletzt geändert durch Verordnung vom 09.01.2018 (GVBl. S. 144) gilt bis zum Erlass einer Verordnung zur Durchführung des Gebäudeenergiegesetzes bzw. bis zu ihrer förmlichen Aufhebung weiter. Die EnEV-DV Bln behält ihre Wirksamkeit und mithin ihre Gültigkeit damit über den 01.11.2020 hinaus ! Für Nachweise nach der EnEV-DV Bln und für Unternehmererklärungen nach § 26a EnEV sind die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden (§ 3 EnEV-DV Bln). [an error occurred while processing this directive] DatenschutzInformationen über die Datenverarbeitung im Bereich von EnEV finden Sie hier. |