|
Wohnraumversorgung Berlin (WVB) – Anstalt öffentlichen Rechts / FachthemenBerichte zur Kooperationsvereinbarung mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften Berlins (Vermietungsvorgaben)Foto: Sunny Images - Fotolia.com
Monitoring KooperationsvereinbarungDie Wohnraumversorgung Berlin führt ein Monitoring zur Einhaltung der im Berliner Wohnraumversorgungsgesetz (WoVG) vom 05. Dezember 2015 und der in der Kooperationsvereinbarung mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften Berlins (KoopV) vom 05. April 2017, der ersten Ergänzungsvereinbarung vom 12. April 2021, der zweiten Ergänzungsvereinbarung vom 31.03.2022 sowie die der dritten Ergänzungsvereinbarung vom 20.12.2022 festgelegten Vermietungsvorgaben durch. Kernaufgabe der Wohnraumversorgung Berlin ist die Analyse der Zielerreichung und ggf. die Entwicklung von Vorschlägen zur Nachsteuerung der Vorgaben auch mit Blick auf deren wohnungspolitische Wirkung.
Berichte
|