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Wohnraumversorgung Berlin (WVB) – Anstalt öffentlichen Rechts / FachthemenVermietungsvorgaben![]() Foto: Sunny Images - Fotolia.com
Die Wohnraumversorgung Berlin richtet ein Monitoring zur Einhaltung der im Berliner Wohnraumversorgungsgesetz (WoVG) vom 05. Dezember 2015 und der Kooperationsvereinbarung mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften Berlins (KoopV) vom 05. April 2017 sowie der Ergänzungsvereinbarung vom 12. April 2021 festgelegten Vermietungsvorgaben ein. Das Monitoring soll auf dem bereits vorhandenen Berichtswesen aufbauen bzw. dieses einbeziehen. Kernaufgabe der Wohnraumversorgung Berlin ist die Analyse der Zielerreichung und ggf. die Entwicklung von Vorschlägen zur Nachsteuerung der Vorgaben auch mit Blick auf deren wohnungspolitische Wirkung.
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