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WohnungsbestandStädtische Wohnungsbaugesellschaften – Verlässlicher Partner einer sozialen Mieten- und WohnungspolitikFoto: Philipp Meuser
Mit dem Inkrafttreten des Wohnraumversorgungsgesetzes im Januar 2016 bilden neue gesetzliche Vorschriften die Grundlage der Mietenpolitik der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften. Mit dem neuen Gesetz soll schnell und effizient vor allem den einkommensschwächeren Haushalten Berlins geholfen werden.
Mit dem Gesetz über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin wurde auch die "Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt öffentlichen Rechts" gegründet. Die Aufgabe der Anstalt besteht unter anderem in der Festlegung von Leitlinien und in der Kontrolle der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften. Die Richtlinien der Regierungspolitik und der Beschluss zum 100-Tage-Programm formulieren neue Schwerpunkte und fordern eine weitergehende Neuausrichtung der Wohnungspolitik der städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Der Senat hat sich im Januar 2017 für die ersten 100 Tage der Regierungstätigkeit den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung "Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung" mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften Berlins für eine sozial stärker ausgerichtete Wohnungs- und Mietenpolitik vorgenommen. Diese wurde am 5. April 2017 durch Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher, Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen, die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie die Vorstände der städtischen Wohnungsbaugesellschaften und die Vorstände der Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt öffentlichen Rechts – unterzeichnet. |