
Städtebaulicher Entwurf

Erschließungsordnung
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1.Das Gebiet definiert sich über die Ränder. Ihre Struktur ist stadtbildprägend und darf nicht verstellt werden.
2.Die bestimmenden Räume des Gebietes sind die Karl-Marx-Allee und die Schillingstraße. Sie sind mit dem Ziel der Raumfassung und Funktionsmischung weiterzubauen.
3.Die Hochhäuser an der Holzmarktstraße bilden ein Ensemble. Sie sind als Dreiergruppe ungestört zu erhalten.
4.Die Ordnung der 8-10 geschossigen Scheiben ist strukturbestimmend. Diese Ordnung darf nicht gestört werden. Neubauten dürfen nur mit erkennbar niedrigerer Bauhöhe errichtet werden (15-18 m).
5.Die Ordnung der Verkehrs- und Erschließungsflächen ist desolat. Sie müssen mit dem Ziel größtmöglicher Vernetzung im Inneren und nach Außen hin neu geordnet werden.
6.Mögliche Baufelder werden aus der orthogonalen Ordnung heraus entwickelt. Die einzuhaltende Bauhöhe in diesen Feldern bestimmt sich in Korrespondenz zu den 4-geschossigen Gruppen (15-18 m).
7.Die Brüche im orthogonalen System sind für die "innere Identität" des Gebietes von Bedeutung. Die Landsberger Straße ist als grüne Wegeverbindung mit einseitiger baulicher Fassung als neues Element, als sichtbarer Eingriff des Jahres 2000, zu verstehen. Die Bereiche mit Baulichkeiten aus der Vorkriegszeit sind baulich und räumlich neu zu ordnen, die Grundprinzipien sind dabei Stabilisieren-Weiterbauen-Abrunden.
8.Neuordnung des gewerblichen Bereiches an der Otto-Braun-Straße im Sinne der Grundordnung des Gebietes durch 8-10 geschossige Randausbildung und 15-18 m hohe Füllung zum Wohngebiet hin.
9.Die Freiräume des Gebietes sind vernetzt, fließend, ineinander übergehend. Dieses Prinzip ist zu wahren.
10.Der Raum der Karl-Marx-Allee steht im stadträumlichen Kontrast zur geplanten Bebauung am Alexanderplatz. Seine Neuordnung erfolgt im Sinne eines "Straßenparks".
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