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Berliner Mietspiegel 2021Anerkennung Berliner Mietspiegel 2021 als »qualifizierter Mietspiegel«Der Berliner Mietspiegel 2021 wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen als »qualifizierter Mietspiegel« gemäß § 558d BGB fortgeschrieben und vom Land Berlin (vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen) und den nachfolgend genannten Interessenverbänden anerkannt:
An der Mietspiegelerstellung haben beratend mitgewirkt:
Mit der Erstellung des Mietspiegels wurde ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH Hamburg beauftragt. Der Mietspiegel 2021 ist eine Index-Fortschreibung des Mietspiegels 2019 (siehe Qualifizierter Mietspiegel). Die Wohnlagezuordnungen wurden im Einvernehmen mit den an der Mietspiegelerstellung Beteiligten aktualisiert. |