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Berliner Mietspiegel 2024Anerkennung Berliner Mietspiegel 2024 als »qualifizierter Mietspiegel«Der Berliner Mietspiegel 2024 wurde als »qualifizierter Mietspiegel« gemäß § 558d BGB erstellt und von der nach Landesrecht zuständigen Behörde (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen) und den nachfolgend genannten Interessenverbänden anerkannt:
In der Arbeitsgruppe Mietspiegel haben neben den o.g. Interessenverbänden an der Mietspiegelerstellung beratend mitgewirkt:
Die dem Mietspiegel zugrundeliegenden Daten wurden von ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH Hamburg auf Grundlage einer repräsentativen Stichprobe nicht preisgebundener Wohnungen nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen ermittelt (Tabellenanalyse). |