Wohnen  

 

Berliner Mietspiegel 2024

Anerkennung Berliner Mietspiegel 2024 als »qualifizierter Mietspiegel«

Der Berliner Mietspiegel 2024 wurde als »qualifizierter Mietspiegel« gemäß § 558d BGB erstellt und von der nach Landesrecht zuständigen Behörde (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen) und den nachfolgend genannten Interessenverbänden anerkannt:

In der Arbeitsgruppe Mietspiegel haben neben den o.g. Interessenverbänden an der Mietspiegelerstellung beratend mitgewirkt:

Die dem Mietspiegel zugrundeliegenden Daten wurden von ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH Hamburg auf Grundlage einer repräsentativen Stichprobe nicht preisgebundener Wohnungen nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen ermittelt (Tabellenanalyse).